Welche Neuerungen gelten ab dem 01.01.2022?
Am 1. Januar 2022 – ein Jahr später als geplant – tritt die neue EU-Bio-Verordnung in Kraft. Auf die Bio-Branche kommen damit zahlreiche Änderungen zu. Welche Neuerungen sich für die Betriebe ergeben, erfahren Sie an diesem Abend.
Programm:
20:00 Begrüßung Daniela Noesen
20:15 Monique Faber (ASTA): Präsentation der Neuerungen der neuen EU-BIO-Verordnung 2018/848, die am 01.01.2022 in Kraft tritt.
21:00 Fragen und Diskussion
Diese Abendveranstaltung unterliegt dem COVID-Check System.
Anmeldung bis zum 06.12.2021 unter: mousel@biovereenegung.lu
Diese Veranstaltung wird von der Vereenegung fir Biolandwirtschaft Lëtzebuerg a.s.b.l., IBLA Luxemburg a.s.b.l. und der ASTA organisiert.