Die ersten Schritte

Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Betrieb auf biologische Landwirtschaft umstellen möchte?

Umstellung

Bevor Sie Ihren Betrieb umstellen, können Sie bei dem Institut fir biologesch Landwirtschafts an Agrarkultur Luxemburg asbl., kurz IBLA asbl. ein kostenloses Vorumstellungsmodul buchen, um gemeinsam mit einem Berater abwägen zu können, ob eine Umstellung Ihres Betriebes realistisch ist.

Sollten Sie sich dann für eine Umstellung entscheiden, müssen Sie sich bei einer hier im Land anerkannten Kontrollstelle anmelden. Wenn Ihr Betrieb förderfähig ist, ist der günstigste Zeitpunkt vor dem 31.07. jeden Jahres. Dabei sollte auch daran gedacht werden gleichzeitig das Formular für die Prämie für eine Umstellung auf Biolandwirtschaft zu beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite vom Landwirtschaftsministerium. Die Konditionen um eine Bio-Prämie beantragen zu können finden, Sie HIER.

Teilumstellung

Eine Teilumstellung auf biologischen Landbau ist im Rahmen der EU-Bio-VO erlaubt und in Luxemburg seit 2017 förderungsfähig. Bio-Lëtzebuerg asbl. steht hinter dem Gedanken den Betrieb komplett auf Biolandwirtschaft umzustellen, da ansonsten die Glaubwürdigkeit der Biolandwirtschaft verloren geht. Eine teilweise Umstellung, z.B. über einen Zeitraum von 5 Jahren (1 Vertragsperiode der Agrarumweltmaßnahmen) um sich an den biologischen Landbau heranzutasten bevor der gesamte Betrieb umstellt wird, ist für Bio-Lëtzebuerg ein gangbarer Weg den umstellungsinteressierten Betrieben entgegenzukommen.

Zu beachten ist, dass der gesamte Betrieb bei einer Teilumstellung von einer anerkannten Kontrollstelle kontrolliert wird, damit die Transparenz gewährleistet werden kann.

Informationen zur Teilumstellung finden Sie in der Umstellungsbroschüre von der ASTA.

Kontrolle

Die Bio-Betriebe werden jährlich mindestens 1 mal kontrolliert. Dies ist eine angekündigte Kontrolle, bei der der gesamte Betrieb überprüft wird (Lieferscheine und Rechnungen, Haltung der Tiere, etc.). Gilt ein Betrieb als Risikobetrieb (z.B. Geflügel-, oder Schweinebetriebe) oder fällt negativ bei der Kontrolle auf, kann es sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere unangekündigte (Stichproben)Kontrolle durchgeführt wird.

Dem Betrieb wird jedes Jahr eine neue EU-Bio-Bescheinigung ausgestellt.