Vereenegung fir Biolandwirtschaft Lëtzebuerg asbl.

Die Vereenegung fir Biolandwirtschaft Lëtzebuerg asbl.-Betriebe werden 1x jährlich von einer hier im Land anerkannten Kontrollstelle geprüft.

Bei der Kontrolle wird neben der obligatorischen EU-Bio-Kontrolle auch die Einhaltung der 3 zusätzlichen Punkte bei den Mitgliedern der Fachgruppe Bio LËTZEBUERG geprüft sowie, wenn vorhanden, die Demeter-Richtlinien bei den Mitgliedern der Fachgruppe Demeter.

Die gesamten Kontrollunterlagen werden an die Markenkommission von der Vereenegung fir Biolandwirtschaft Lëtzebuerg asbl. geschickt und ausgewertet.

Die Markenkommission stellt, 1x jährlich, die entsprechenden Zertifikate und Bescheinigungen aus.

EU-Bio

EG-ÖKO-Basisverordnung:
Hier können Sie die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007  in der gewünschten Sprache herunterladen.

Durchführungsbestimmungen:
Hier können Sie die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2020/464 der Kommission vom 26. März 2020 mit den Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU Nr. 2018/848 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle, in der gewünschten Sprache herunterladen.

Kontrollstellen

ASTA

Die ASTA (Administration des Services Techniques de l’Agriculture) und damit das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung, sind für die Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen (EU-Bio-Kontrollen, Agrarsubventionen, Sanktionen etc.) hier in Luxemburg zuständig. Auf der Internetseite „Landwirtschaftsportal – Lëtzebuerg eis Landwirtschaft“ findet man Informationen über die Anmeldung, Umstellung sowie die nationalen Rahmenbedingungen für den Erhalt der Förderung Biologischer Landbau.