Wir, die unterzeichnenden Organisationen der luxemburgischen Plattform „Meng Landwirtschaft“, möchten hiermit eine gemeinsame Stellungnahme zu gentechnisch veränderten Pflanzen aus „neuen Genomtechniken“ (NGT) abgeben, die derzeit im Rahmen eines Entwurfs für eine europäische Verordnung COM(2023) 411 final / 2023/0226 (COD) vom 5. Juli 2023 erörtert werden.
Zusammenfassung des Inhalts der Verordnung
Das neue Gesetz stuft Pflanzen, die im Labor durch gezielte Mutagenese im Cisgenese-Verfahren an maximal 20 verschiedenen Stellen im Genom gentechnisch verändert wurden (Pflanzen der Kategorie NGT1), als identisch mit
Pflanzen aus traditioneller Pflanzenzüchtung ein.
Damit würden NGT1 Pflanzen aus der aktuellen GVO-Gesetzgebung genommen und Verfahren zur Risikobewertung vor dem Inverkehrbringen sowie Kennzeichnung als genetisch veränderte Organismen (GVO) auf Lebensmitteln wegfallen.